Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Pflichten eines Anlageberaters zur zur fachmännischen Bewertung und kritischen Überprüfung der empfohlenen Anlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Pflichten eines Anlageberaters zur objektgerechten Beratung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anlageberater haftet nicht wegen angeblichen Scheiterns des steuerlichen Fondskonzepts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anlageberater haftet nicht wegen angeblichen Scheiterns des steuerlichen Fondskonzepts
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Anlageberater haftet nicht wegen angeblichen Scheiterns des steuerlichen Fondskonzepts, wenn dies noch nicht feststeht
Verfahrensgang
- LG Münster, 16.02.2012 - 114 O 50/11
- OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- FG München, 08.04.2011 - 1 K 3669/09
Aktivierung von Forderungen aus Verträgen über die Einräumung von …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12
Insoweit ist auch auf den Gerichtsentscheid des Finanzgerichts München vom 08.04.2011 - 1 K 3669/09 - (betr. "Hannover-Leasing-Fonds", WM 2011, 1699-1705) zu verweisen.Auch nach den dort bundeseinheitlich gefassten Beschlüssen ist indes - wie der Gerichtsentscheid des Finanzgerichts München vom 08.04.2011 (aaO.) zeigt - die Rechtslage bei Medienfonds noch nicht geklärt.
- BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07
Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12
Ein Anlageberater ist daher verpflichtet, eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischen Sachverstand zu prüfen, oder den Anleger auf ein diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen (BGH, Urt. v. 05.03.2009 - III ZR 302/07, WM 2009, 688, Tz. 13;… Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08, zit. nach juris, Rn. 15, zur Beratung durch eine Bank).Denn eine unterlassene oder mangelnde Prüfung der empfohlenen Anlage führt nur dann zu einer Haftung, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (vgl. BGH, Urt v. 05.03.2009 - III ZR 302/07, aaO. m.w.N.).
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12
Das Landgericht hat in seiner Entscheidung offen gelassen, ob zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Beteiligung des Klägers an der B KG lediglich ein Anlagevermittlungsvertrag oder nach den Grundsätzen der insoweit maßgeblichen "Bond-Entscheidung" (BGH Urt. v. 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f.) ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen ist.
- BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
"Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12
Ein Anlageberater ist daher verpflichtet, eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischen Sachverstand zu prüfen, oder den Anleger auf ein diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen (…BGH, Urt. v. 05.03.2009 - III ZR 302/07, WM 2009, 688, Tz. 13; Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08, zit. nach juris, Rn. 15, zur Beratung durch eine Bank). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12
Ebenso bestehen keine konkreten Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Landgerichts begründen, so die Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben und eine neue Tatsachenfeststellung gebieten (vgl. BGH, Urt. v. 09.03.2008 - VIII ZR 266/03, zit. nach juris Rn. 5, 7). - BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08
Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12
Ebenso kann die Prüfung der Kapitalanlage in gewissem Umfang Ermittlungspflichten einschließen, wenn es um Umstände geht, die nach der vorauszusetzenden Kenntnis Zweifel an der inneren Schlüssigkeit einer im Prospekt mitgeteilten Tatsache begründen (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739-743, zum Anlagevermittler).
- KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht der beratenden Bank …
[20] Das Landgericht hat diese Hinweise als ausreichend angesehen, weil eine Beanstandung des Fondskonzeptes durch die Finanzverwaltung nicht zu erwarten gewesen sei (in ähnlichem Sinne: OLG Hamm, Urteil vom 8.8.2013 - 34 U 80/12 - zitiert nach juris, Tz. 43, 45; KG, Urteil vom 4.9.2013 - 26a U 89/13 - Senat, Beschluss vom 16.12.2014 - 8 U 196/13 -).